und B.________, es sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, dies unter Kosten-/und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer replizierte am 4. April 2020 und hielt grundsätzlich an seinem Rechtsbegehren fest, zog jedoch die «Anzeige wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zurück, sofern er sie jemals einreichen konnte».