8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren wird auf CHF 1‘229.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.