Der Beschwerdeführerin wird in der Strafanzeige/Privatklage des C.________ vom 12. September 2019 vorgeworfen, in der Zeitspanne vom Februar 2016 bis im Dezember 2016 freiwillige Leistungen Dritter auf ein nicht deklariertes Bankkonto erhalten und diese dem C.________ wissentlich und willentlich verheimlicht zu haben. Anlässlich der Einvernahme vom 15. Januar 2020 gestand die Beschwerdeführerin ein, dass sie in der vorgenannten Zeitspanne Zahlungen Dritter entgegengenommen habe, diese jedoch nicht für sie bestimmt gewesen seien und sie diese bloss weitergeleitet habe.