In Anwendung der Empfehlungen des Vorstandes der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz betreffend die Ausschaffung verurteilter Ausländerinnen und Ausländer (verabschiedet am 24. November 2016; nachfolgend: SSK-Empfehlungen) sei die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass der Beschwerdeführerin keine Landesverweisung drohe und daher kein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliege. Es handle sich mit Blick auf den Gesamtdeliktsbetrag um einen Bagatellfall.