Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 14. Februar 2020 Beschwerde. Die Verfahrensleitung gab der Generalstaatsanwaltschaft mit Verfügung vom 19. Februar 2020 Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Gleichzeitig hat die Verfahrensleitung den Antrag der Beschwerdeführerin auf Beiordnung einer amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren gutgeheissen. Als amtlicher Verteidiger wurde Rechtsanwalt B.________ bestellt. Mit Schreiben vom 10. März 2020 nahm die Generalstaatsanwaltschaft zur Beschwerde Stellung und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Replik der Beschwerdeführerin datiert vom 31. März 2020;