Es erfolgten seit der Inbetriebnahme der Indooranlagen nachweislich zahlreiche Durchläufe mit je mehreren Kilogrammen Marihuana, die geerntet werden konnten. Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass bei den (heute noch unbekannten) Abnehmern der Drogen – in anderen Strafverfahren – Produkte mit DNA-Spuren sichergestellt worden sind, welche mit dem DNA-Profil des Beschwerdeführers abgeglichen und diesem so zugeordnet werden können. Es trifft zwar zu, dass anhand von einzelnen mit