Es reicht folglich nicht aus, lediglich ein DNA-Profil von C.________ zu erstellen. Des Weiteren ist – wie bereits erwähnt – auch der erzielte Umsatz aus dem Betäubungsmittelgeschäft strittig. Unstreitig ist, dass der Beschwerdeführer in erheblichem Umfang Marihuana produziert hat. Es erfolgten seit der Inbetriebnahme der Indooranlagen nachweislich zahlreiche Durchläufe mit je mehreren Kilogrammen Marihuana, die geerntet werden konnten.