Die Verfügung vom 31. Januar 2020 der Beschwerdegegnerin betreffend DNA-Profil sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die bereits entnommene DNA-Probe sowie die Resultate der erkennungsdienstlichen Erfassung des Beschwerdeführers aus den Akten zu entfernen und zu vernichten sowie ein allfällig erstelltes DNA-Profil des Beschwerdeführers unverzüglich zu löschen. 2. Dem Beschwerdeführer sei für die Durchführung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens die unterzeichnende Rechtsanwältin als amtliche Verteidigerin beizuordnen.