Am 31. Januar 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, es sei vom Beschwerdeführer ein DNA-Profil zu erstellen. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 13. Februar 2020 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 31. Januar 2020 der Beschwerdegegnerin betreffend DNA-Profil sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die bereits entnommene DNA-Probe sowie die Resultate der erkennungsdienstlichen Erfassung des Beschwerdeführers aus den Akten zu entfernen und zu vernichten sowie ein allfällig erstelltes DNA-Profil des Beschwerdeführers unverzüglich zu löschen.