Mit Durchsuchungsbefehl vom 1. Oktober 2020 wurde zusätzlich eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Beschwerdeführerin angeordnet. Dabei wurden im Schlafzimmer der Beschwerdeführerin CHF 2’110.00 in einer Jacke, CHF 800.00 in einer Kommode und CHF 91.00 auf einer Kommode gefunden und sichergestellt. Die Beschwerdeführerin gab anlässlich ihrer Einvernahme am 30. September 2020 an, das Geld während Jahren gespart zu haben (Z. 118 ff.), nannte jedoch keinen spezifischen Grund, weshalb sie einen solch hohen Betrag zu Hause aufbewahre (Z. 123).