Mit Verfügung vom 21. Dezember 2020 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft zusätzlich weiteres sichergestelltes Bargeld in der Höhe von CHF 8’541.00. Gegen diese zweite Beschlagnahmeverfügung reichte D.________ für die Beschwerdeführerin ein undatiertes Schreiben mit dem Betreff «Recours» beim Obergericht des Kantons Bern ein. Aufgrund der anschliessenden verfahrensleitenden Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern vom 31. Dezember 2020 erhob Fürsprecher B.________ im Namen seiner Mandantin am 5. Januar 2021 Beschwerde und beantragte was folgt: Beschlagnahme von CHF 8'541.00 gemäss Verfügung vom 21.12.2020 wird angefochten.