Der zitierte BGE 6B_845/2015 vom 1. Februar 2016 (= BGE 142 IV 70) erfolgte unmittelbar nach Einführung der Eidgenössischen Strafprozessordnung und betraf die Frage der Kompetenz von Untersuchungsbeamten (statt Staatsanwälten) zur Ausstellung von Strafbefehlen im Übertretungsstrafrecht. Es handelte sich dabei um eine prozessuale Zuständigkeitsfrage, von welcher viele Verfahren im Kanton Basel-Landschaft betroffen waren, und um die Klärung der Rechtsprechung nach Einführung der neuen Strafprozessordnung zur Vermeidung von Unklarheiten, auch in anderen Kantonen.