Daten sofort erneut beschlagnahmt werden. Selbst wenn ausserhalb der von der Direktorin des Bundesamts für Polizei fedpol angeordneten Durchsuchung weitere Unterlagen/Daten erhältlich gemacht worden sein sollten, die nicht verwertbar wären, verfügt die Beschwerdeführerin 2 mit Blick auf die vom Durchsuchungsbefehl der Direktorin des Bundesamts für Polizei fedpol gedeckten Sicherstellung bereits heute über grundsätzlich der Auswertung zugängliche Beweismittel. Inwiefern die übrigen Unterlagen/Daten mittels erneuter Edition noch erhältlich gemacht werden können, braucht hier nicht abschliessend geklärt zu werden.