17 worden wären, sei aus den Akten nicht ersichtlich. Vielmehr seien die jeweiligen Vorladungen von fedpol-Mitarbeitenden erlassen worden. Das VStrR sehe weder vor, dass jede Verfahrenshandlung vom Verfahrensleiter angeordnet noch, dass das Verfahren von einem einzigen untersuchenden Beamten geleitet werden müsste. Vorliegend habe das Bundesamt für Polizei fedpol in der Untersuchung denn auch mehrere «untersuchende Beamte» eingesetzt, z.B. für die Einvernahme von diversen Auskunftspersonen, für die erfolgte Hausdurchsuchung bei der Post oder die Erstellung des Ermittlungsberichts.