Bei einer optimistischen Betrachtung dürfte im Fall der Anklageerhebung frühestens im Sommer 2023 mit einer Verhandlung gerechnet werden, mit dem begründeten Urteil erst Ende 2023. Mit dem nun vorliegenden Beschwerdeverfahren verzögere sich das Ganze weiter nach hinten. Vor diesem Hintergrund könne dem Wirtschaftsstrafgericht, welches keine unmittelbar drohende Verjährung erblickt habe, nicht gefolgt werden.