Auch die drohende Verjährung vermöge einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zu bewirken. Ein erheblicher Teil der angeklagten Sachverhalte verjähre im Frühling 2024. Eine Wiederholung der Untersuchung wäre – wie die erste – komplex und umfangreich und dürfte wohl ohne Weiteres erneut zwei Jahre dauern, zumal zumindest zu Beginn noch mit Corona-bedingten Verzögerungen gerechnet werden müsste. Bei einer optimistischen Betrachtung dürfte im Fall der Anklageerhebung frühestens im Sommer 2023 mit einer Verhandlung gerechnet werden, mit dem begründeten Urteil erst Ende 2023.