Gestützt darauf leiteten M.________ und N.________ (als Stellvertreter) die Ermittlungen und führten Untersuchungshandlungen durch. Nach Abschluss der Voruntersuchung erhob das Bundesamt für Polizei fedpol Anklage gegen A.________, C.________, E.________, G.________, I.________ und K.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1-6), indem es hierfür die Akten an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zwecks Überweisung an das zuständige kantonale Strafgericht überwies (Akten WSG 20 16-21, pag. 18 025 f.).