In der Folge erklärten sich sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern für nicht zuständig, basierend auf das in der Strafanzeige Ausgeführte (u.a. Verdacht auf Leistungsbetrug) eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Am 27. Februar 2018 erklärte der Bundesrat das EJPD (fedpol) für die Verfolgung und Beurteilung der strafbaren Handlungen für zuständig. Das EJPD (fedpol) wurde ermächtigt, ein Mitglied aus dem Staatsanwältepool der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) mit der Verfahrensleitung zu beauftragen (Akten WSG 20 16-21, pag.