1. 1.1 Am 14. Februar 2018 erstattete das Bundesamt für Verkehr bei der Bundesanwaltschaft sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Anzeige gegen Unbekannt, die Schweizerische Post AG, die PostAuto Schweiz AG (seit 3. Juni 2019 und nachfolgend PostAuto AG) sowie die handelnden Organe der genannten Firmen. In der Folge erklärten sich sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern für nicht zuständig, basierend auf das in der Strafanzeige Ausgeführte (u.a. Verdacht auf Leistungsbetrug) eine Strafuntersuchung zu eröffnen.