Ad Sachentziehung: Die erste Meldung erstattete der Beschwerdeführer bekanntlich am 30. Juni 2020, worauf die Kantonspolizei Bern Abklärungen vornahm. Dass sich das Metallgerüst in der Mulde des Nachbarn und die Steine auf der gegenüberliegenden Strassenseite befanden, dass demnach der Steinkorb beschädigt worden war, war dabei von Anfang an offensichtlich. Gemäss den Angaben der Polizei setzte diese den Beschwerdeführer im Verlauf des Juli 2020 darüber in Kenntnis, dass der Beschuldigte für das Entfernen des Steinkorbs verantwortlich war.