Dort wird in Zukunft ein Auto oder Motorrad stehen.). Rund zehn Monate später forderte die Anwältin von F.________ den Beschwerdeführer auf, sämtliche Gegenstände, welche er auf den im gemeinsamen Eigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft stehenden Parkplätzen lagere, innert 14 Tagen wegzunehmen. Durch die Kantonspolizei Bern konnte festgestellt werden, dass ein defektes Metallgerüst, welches mutmasslich von einem Steinkorb stammte, in der Metallmulde des Nachbars lag und dass auf der gegenüberliegenden Strassenseite zahlreiche Steine aufgehäuft waren.