3.5 Die Beschuldigte äussert sich nicht zur gerügten Gehörsverletzung. 3.6 Die Staatsanwaltschaft verletzte das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das Akteneinsichtsgesuch im Schreiben vom 10. August 2020 schlicht übersah. Dieses wurde denn auch wenig prägnant platziert, nämlich erst nach den Beweisanträgen und unmittelbar vor der Grussformel auf Seite 7 der Eingabe mit den Worten: Schliesslich wird die Staatsanwaltschaft hiermit ersucht, der Privatklägerin die vollständige Akteneinsicht zu gewähren.