7. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Es ist festzustellen, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. Soweit weitergehend ist die Beschwerde abzuweisen. Die Verlängerung der Ersatzmassnahmen (Kautionsleistung, Schriftensperre und Meldepflicht) um drei Monate, d.h. bis am 9. März 2021, ist rechtens.