13 6.2 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat mit Beschluss BK 20 257 vom 2. Juli 2020 als Ersatzmassnahmen eine Kaution von CHF 20‘000.00, eine Ausweissperre sowie eine Meldepflicht angeordnet (vgl. Art. 237 Abs. 2 Bst. a, b und d StPO). Diese Ersatzmassnahmen erscheinen nach wie vor geeignet und erforderlich, um dem Haftgrund der Fluchtgefahr ausreichend zu begegnen.