Insbesondere ist nicht belegt, dass der Beschwerdeführer nebst dem Erstgespräch vom 20. Juli 2020 weitere Beratungsgespräche bei der Berner Gesundheit betreffend Suchttherapie wahrgenommen hat (vgl. dazu Bestätigung der Berner Gesundheit vom 20. Juli 2020). Auch liegen keine aktuellen Angaben betreffend die Lebenspartnerin des Beschwerdeführers vor. Geändert hat sich seit Juni/Juli 2020 demnach einzig, dass der Beschwerdeführer einen weiteren Deutschkurs besucht hat (Besuch allerdings bloss von 24 der 36 Stunden), nunmehr Mitglied der Karateschule ist und Vater geworden ist. Die Geburt seines Sohnes K._____