In der Schweiz konnte er demgegenüber bislang keiner Arbeitstätigkeit nachgehen. Er ist auf die finanzielle Unterstützung seiner Lebenspartnerin angewiesen. Mit der Beschwerde werden zwar erneut die Praktikumsverträge vom 15. und 18. Juli 2020 eingereicht – Arbeitgeber ist jeweils die Tante resp. die Familie der Lebenspartnerin des Beschwerdeführers –, dass der Beschwerdeführer das Praktikum beim Foto- und Souveniergeschäft wirklich angetreten hat (Vertragsdauer: 15. Dezember 2020 bis 15. Mai 2021; Praktikumslohn: brutto CHF 500.00), geht aus den Unterlagen indes