Dabei war es F.________ überdies infolge der altersmässigen sowie körperlichen Unterlegenheit nicht möglich, sich stärker gegen den Übergriff zur Wehr zu setzen, wobei sie sich teilweise gegenüber den Annährungen des A.________ ambivalent verhielt, weil sie von der Situation überrascht, damit überfordert sowie entsprechend hilflos, verunsichert und verängstigt war und aus Angst vor gewaltsamen Handlungen und/oder weitergehenden erzwungenen sexuellen Handlungen aus der Situation zu gelangen suchte.