um die grundsätzliche Existenz eines Schutzaltes, welches er im Bereiche von 16-17 Jahren verortete. Obschon er das genaue Schutzalter in der Schweiz nicht kannte, nahm er im Vorraum des Männer-WC[s] mit der erkennbar deutlich minderjährigen F.________, die ihm gegenüber sogar erst noch ein jüngeres (12 Jahre) und schliesslich ihr wahres Alter (15 Jahre) angab, wissentlich und willentlich sexuelle Handlungen vor und wollte im Innern des Männer-WC[s] ungestört noch weitergehende sexuelle Handlungen vornehmen.