3 festgestellt. Das Zwangsmassnahmengericht hatte bereits am 11. Dezember 2020 (Freitag) den Entscheid gefällt, da es offensichtlich davon ausgegangen war, dass eine Stellungnahme des Beschwerdeführers am 11. Dezember 2020 eingetroffen wäre. Die Stellungnahme ging effektiv erst am 14. Dezember 2020 (Montag) ein, mithin drei Tage nach der Übergabe an die Schweizerische Post.