Die Ersatzmassnahmen wurden mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 5. August 2020 um drei Monate verlängert. Am 28. August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen sexueller Handlungen mit Kind, evtl. sexueller Nötigung, versuchter sexueller Handlungen mit Kind, evtl. versuchter sexueller Nötigung, und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 9. September 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die verfügten Ersatzmassnahmen anstelle von Sicherheitshaft um drei Monate.