1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen sexueller Handlungen mit Kind, evtl. sexueller Nötigung, und versuchter sexueller Handlungen mit Kind, evtl. versuchter sexueller Nötigung etc. Am 6. Juni 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von zwei Monaten an, d.h. bis am 3. August 2020. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hiess eine dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss BK 20 257 vom 2. Juli 2020 teilweise gut.