Sein schriftliches Geständnis vom 10. Januar 2020 muss deshalb mit Vorsicht genossen werden. Ebenfalls lassen die Entschuldigungsschreiben des Beschwerdeführers an die C.________(Unternehmung) sowie die Bezahlung des Securitas-Einsatzes auf dem Gelände der C.________(Unternehmung) für die Zeit vom 25. Januar bis zum 26. Januar 2020 nicht unweigerlich und unumstösslich den Schluss zu, dass die Aktenlage bereits heute einen Schuldspruch zulässt.