Damit bestätige er, dass bezüglich seiner Täterschaft betreffend die Sachbeschädigung an dieser Tür keine Zweifel bestünden und auch die anlässlich der Einvernahme vom 25. Januar 2020 getätigte Aussage «Ich habe ja nur die Mitarbeitertür zerstört und nicht in einen Laden eingebrochen» genau so verstanden werden müsse. Nachdem nunmehr ein (weiteres) zweifelsfreies Geständnis des Beschwerdeführers vorliege, sei die angeordnete DNA-Profilerstellung gänzlich unnötig und mithin unverhältnismässig.