1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen versuchtem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Am 29. Januar 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass vom Beschwerdeführer ein DNA-Profil zu erstellen sei. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 10. Februar 2020 Beschwerde. Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben. Mit Eröffnung des Beschwerdeverfahrens am 11. Februar 2020 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt.