3. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt A.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 4. Januar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: