5. Die unterliegende Beschwerdeführerin wird für die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 2 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.