Diese Einschätzung wird durch ihre Ausführungen in der Beschwerdeschrift nicht widerlegt, sondern bestätigt. Die Beschwerdeführerin führt unter anderem aus, aufgrund psychologischer Kriegsführung müssten alle Beteiligten der Wahrheit widersprechen. Die gesamte Legislative mache gewalttätige Paragraphen, die Judikative betreibe Ablasshandel, die Exekutive deportiere schuldige und unschuldige Menschen und die Presse wende ihre Gewalt auch gegen das zivile Volk an. Da es die Wahrheit sei, habe sie Recht und bekomme Recht.