1. Mit Schreiben vom 8. und 9. November 2020 brachte E.________ verschiedene Vorgänge (Drohung, Spionage, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung, Menschenhandel, Drogenhandel, Massenmorde, Menschenjagden, Vergewaltigungen etc.) zur Anzeige. Beschuldigt wurde eine unbekannte Täterschaft resp. die B.________, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die Gemeinden und «alle anderen Partner» sowie die C.________. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren mit Verfügung vom 14. Dezember 2020 nicht an die Hand.