_ keine ausreichenden Anhaltspunkte auf deliktsrelevante Handlungen. Es fehlt an einem hinreichenden Tatverdacht, welcher die Eröffnung einer Untersuchung rechtfertigen könnte, weshalb das Verfahren nicht an die Hand genommen wird. Bezüglich der Anfrage vom 08.11.2020, ob F.________ jemand sei, kann die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland keine Auskunft geben. So ist sie für die Verfolgung von Straftaten und damit zusammenhängende Abklärungen zuständig, jedoch nicht für allgemeine Anfragen betreffend Identität einer Person, ohne dass Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bestehen würden. […]