_ unter anderem diverse Lebensvorkommnisse und angeblich begangene Straftaten schildert. Dabei finden sich jedoch keine Ausführungen, wer, wann, wo, wie, welche strafbaren Handlungen begangen haben könnte bzw. erfüllt das geschilderte Handeln offensichtlich keinen Straftatbestand (Vorgehen der Polizei). Einzig in den Schreiben vom 04.11.2020 bzw. 07.12.2020 zeigt sie konkret A.________ bzw. den Anwalt C.________ an. Jedoch formuliert sie bei Ersterem ebenfalls keine neuen Vorwürfe und schildert kein strafbares Verhalten, sondern verweist einzig auf die eingereichten Unterlagen (u.a. diverse Vollmachten, Arztberichte betreffend H.__