2 vom 07.12.2020). Schlussendlich schreibt B.________, dass ein von ihr verfasstes Mail vom 03.12.2020, 05.30 Uhr, aus ihrem Computer verschwunden sei. Dieses sei abgefangen worden, weshalb in dieser Sache ermittelt werden solle (handschriftliches Schreiben vom 10.12.2020). […] Im vorliegenden Fall handelt es sich einmal mehr um unklare Schreiben, in welchen B.________ unter anderem diverse Lebensvorkommnisse und angeblich begangene Straftaten schildert.