382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: B.________ reichte insgesamt neun Schreiben, datiert vom 04.11.2020, 06.11.2020, 08.11.2020, 07.12.2020, 09.12.2020 und 10.12.2020 (fünf handschriftlich), mit etlichen Beilagen, ein. In den Schreiben zeigt sie unter anderem (erneut) A.________ an (Schreiben vom 04.11.2020), berichtet über den «Fall I.________», macht Ausführungen zu einer TV-Sendung des SRF 1 über «EMS» sowie über die Radio-Sendung «Espresso» und stellt schlussendlich einen Antrag an den Leitenden Staatsanwalt Herrn D.___