5.) Es sei anzuordnen, durch polizeiliche Fachorgane in der „Wohnung" A.________ & Co., E.________. 29, 2503 Biel-Bienne unangemeldet vor Ort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um die Anlagen zum Mikrowellenbeschuss feststellen und beschlagnahmen zu können. 6.) In der „Wohnung" D.________, E.________, 2503 Biel-Bienne sei durch das Gericht vor Ort ein Augenschein vorzunehmen, um die räumlich sichtbaren Auswirkungen des Mikrowellenwaffenbeschusses aktenkundig feststellen zu können. 7.) Meine Beschwerde wollen Sie deshalb bitte gutheissen und dass das Verfahren fortgeführt wird.»