1. Am 22. Oktober 2020 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen «Computer- und TV-Sabotage, Datenveränderung, elektromagnetischer Strahlenwaffen-Folter aus der Distanz [Mikrowellen-Verbrechen], angeblich begangen in der Zeit vom 25.08.2020 und 06.06.2020 in Biel an der E.________ 31» nicht an die Hand. Die Zivilklage des Privatklägers D.________ verwies sie auf den Zivilweg. Seine Beweisanträge und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies sie ab. Dagegen reichte D.______