Aus den Aussagen der Beschwerdeführerin geht vielmehr hervor, dass der Beschuldigte sie aus nächster Nähe angehustet haben soll - er habe das richtig rausgedrückt und es habe gespritzt und gestunken. Vom Ausspeien einer komprimierten Form von Speichel ist wiederum nicht die Rede, eher von einer zerstäubten Verteilung kleinster Tröpfchen, wie sie beim Husten mit geöffnetem Mund zuweilen vorkommen kann. Demgegenüber wirkt die Aussage des Beschuldigten in Bezug auf die Frage, ob er gehustet habe, eher ausweichend.