6.2 Der Beschuldigte bestritt das angebliche Husten nur bedingt (Einvernahme vom 24. Juni 2020, p. 6 Z. 50 ff): Plötzlich hat Frau C.________ geschrien «du hast mich angehustet». «Angehustet» ist gar nicht möglich, denn ich stand hinter meiner Tochter E.________ und ich habe erst in diesem Moment bemerkt, dass ich vielleicht gehustet habe. Husten ist ja nicht etwas, das man bewusst macht, sondern vielleicht weil ich etwas um Worte gerungen habe. Ich bin wahrscheinlich auch etwas lauter geworden. Frau C.________ wiederholte jedoch, ich hätte gehustet und sie würde sofort die Polizei holen.