In ihrer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vom 6. November 2020 im Hinblick auf die angekündigte Einstellung (vgl. die Verfügung vom 14. Oktober 2020 p. 21) führte die Gesuchstellerin ferner aus (p. 28 f.): Nach meiner Wahrnehmung erfolgte das von mir angezeigte Husten in mein Gesicht aus nächster Nähe durch den Beschuldigten vorsätzlich. So stieg der Beschuldigte absichtlich die Treppe hoch, hustete mir wiederholt ins Gesicht und stieg sodann die Treppe wieder nach unten.