steckung mit einer gefährlichen Krankheit (vgl. auch das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 29. Oktober 2020, wonach bei einem absichtlichen Anhusten in Zeiten der Pandemie die Bagatellgrenze deutlich überschritten werde). 3 Dem ist anzufügen, dass das absichtliche Anhusten einer Person aus nächster Nähe und die damit verbundene Übertragung von Spucke ins Gesicht dieser Person bereits vor der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus weder allgemein üblich noch gesellschaftlich geduldet war.