3. 3.1 Dem Strafverfahren liegt die Anzeige der Beschwerdeführerin zugrunde, welche am Freitag, 20. März 2020 am Schalter der Polizeiwache Nidau vorgesprochen und angegeben hatte, sie sei am Vorabend im Rahmen eines Streits mit ihren Nachbarn tätlich angegangen worden. Der Beschuldigte habe absichtlich in ihr Gesicht gehustet und gespuckt. Grund für den Streit sei eine im Treppenhaus aufgestellte Duftvase gewesen. Die beteiligten Parteien wohnen seit rund neun Jahren im selben Gebäude und besitzen dieses je zur Hälfte. Gestützt auf die Anzeige führte die Polizei am 4. Juni 2020 eine Einvernahme mit der Beschwerdeführerin durch.