4 des Dispositivs). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 21. Dezember 2020 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, Dispositivziffern 1, 2 und 3 der angefochtenen Verfügung seien aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person fortzuführen und weitere Ermittlungen im Sinne der Erwägungen durchzuführen; dies unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer).